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„Die Bundesregierung ist gemäß Bundeshaushaltsordnung verpflichtet, alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan zu veranschlagen. Demgemäß hätte sie Mittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung in den vorliegenden Entwurf für das Jahr 2022 einstellen müssen.