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Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu. Diese Mittel wurden der DES mit der Verabschiedung des Haushalts 2022 verweigert. Das ist sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.