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Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 25.10.2022 zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Bundesmitteln   Dazu erklärt Erika Steinbach, Vorsitzende der Stiftung: „Unsere Stiftung vertraut auf den Rechtsstaat und ist zuversichtlich, dass der eklatanten und rechtswidrigen Ungleichbehandlung der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung jetzt durch das höchste deutsche Gericht ein Ende bereitet wird.