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Liebe Leser! Wenn Sie Bezieher von Bürgergeld sind, können Sie diesen Artikel getrost vernachlässigen. Denn dann wurde bereits behördlich festgestellt, daß Sie über keine nennenswerten Wertgegenstände verfügen. Wenn Sie allerdings mit Vermögenswerten wie z.B. einer Immobilie gesegnet sind, dann sollten bei Ihnen gerade alle roten Lampen grell aufleuchten. Denn in