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Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer unserer Stiftung, im Jahre 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, daß Bundesregierung und Bundestag der Desiderius-Erasmus-Stiftung widerrechtlich Mittel für 2019 verweigert haben. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, daß die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nach Artikel 21 des Grundgesetzes verletzt werde.