Startseite – 

Ausbau der Windkraft – Todesurteil für Millionen Vögel?

Ausbau der Windkraft – Todesurteil für Millionen Vögel?

Zwei Prozent der Fläche Deutschlands sollen ab 2035 zur Erreichung der Klimaziele nach dem Willen der Bundesregierung für Windräder zur Verfügung stehen. Zwei Prozent, das sind gut 7.150 Quadratkilometer, etwa achtmal soviel wie die Fläche Berlins.

Um geeignete Standorte für neue Windräder zu finden, ist nicht nur das Baurecht und der Abstand zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten. Tierschützer warnen auch vor der Kollisionsgefahr für viele Vogelarten.

Für Schlagzeilen sorgt nun eine Erfindung aus den USA. Mithilfe von Kamera- oder Radartechnik sollen Großvögel identifiziert und die Windräder abgebremst werden, wenn die Vögel sich ihnen nähern. Ob sich die Systeme in der Praxis bewähren werden, ob das Vogelsterben damit eingegrenzt werden kann und wie das finanziert werden soll, bleibt derzeit noch offen. Tests in Bayern sollen Aufschluß über die Effizienz der Systeme erbringen. Für die Abermillionen von Insekten, die den Vorbeiflug an den Windkraftanlagen nicht überleben, ist dies allerdings keine Lösung.

Die Frage ist, ob die zeitweise Drosselung oder Abschaltung der Windenergieanlagen für die Betreiber wirtschaftlich zumutbar ist, die ja auf Rendite angewiesen sind. Dazu lohnt ein Blick in das Bundesnaturschutzgesetz, §45. Dort heißt es unter Ziff. (6):

„Die Anordnung von Schutzmaßnahmen, die die Abschaltung von Windenergieanlagen betreffen, gilt unter Berücksichtigung weiterer Schutzmaßnahmen auch für andere besonders geschützte Arten als unzumutbar, soweit sie den Jahresenergieertrag verringern

1. um mehr als 8 Prozent bei Standorten mit einem Gütefaktor im Sinne des § 36h Absatz 1 Satz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, von 90 Prozent oder mehr oder

2. im Übrigen um mehr als 6 Prozent.“

Weiterführende Quellen:

https://www.tagesschau.de/wissen/technologie/windraeder-schutz-voegel-100.html

§45 b Bundesnaturschutzgesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__45b.html

Windräder und Vögel
Foto: Dana Sander