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„Blaue Schlümpfe“ und „Heimat“ gepostet. Polizei führt Schülerin ab

„Blaue Schlümpfe“ und „Heimat“ gepostet. Polizei führt Schülerin ab

Deutschland sei ihre Heimat und nicht nur ein Ort auf der Landkarte. Darf man das in Deutschland noch sagen? Ein Teenager aus Mecklenburg-Vorpommern wird künftig wohl vorsichtig mit derartigen Äußerungen sein, denn die Schülerin hat dies öffentlich auf der Social Media-Plattform TikTok gepostet. Daraufhin wurde sie von drei Polizeibeamten aus dem Unterricht geholt und vor den Augen hunderter Mitschüler zum Lehrerzimmer eskortiert. Angezeigt wurde die Schülerin vom Schulleiter höchstpersönlich.

Morgens um Viertel vor Zehn in Deutschland: Schulleiter Jan-Dirk Zimmermann informiert die Polizei über einen „möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt“. „Demnach lägen Informationen vor, wonach eine 17jährige Schülerin mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte“, so ein Polizeisprecher.

Was war genau passiert? Die Schülerin hatte vor einigen Monaten (!) auf TikTok ein Schlümpfe-Video geteilt. Sie schrieb dazu, daß die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam haben: Die Schlümpfe sind blau und Deutschland auch. Das war wohl eine Anspielung auf einen früheren AfD-Werbetext. Und dann hat sie einmal geschrieben, daß Deutschland kein Ort, sondern für sie Heimat sei, so die Mutter.

Die Polizei rückte aus, obwohl aufgrund des Anrufes vom Schulleiter kein Straftatbestand angenommen werden konnte, so kommentierte später Polizeisprecher Marcel Opitz. Der Schülerin wurde gesagt, daß sie zu ihrem eigenen Schutz in Zukunft solche Posts unterlassen solle. Ein „normenverdeutlichendes Gespräch“ sei es gewesen.

Stellt sich die Frage: Wie steht es um die Meinungsfreiheit an unseren Schulen? An dem Ort, an dem eigentlich unsere Kinder und Jugendlichen auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet werden sollen? Ein Einzelfall, natürlich. AfD-Chefin Alice Weidel fand deutliche Worte zu dem Vorfall: „wer sich zu Deutschland als Heimat bekennt“, gerate mittlerweile „in den Fokus der sogenannten Demokratieschützer“.

Polizeisprecher Opitz erläuterte auf Nachfrage eines Journalisten zu diesem „Vorfall“: „Gemäß Legalitätsprinzip galt es den Sachverhalt zu erforschen. Am ehesten in Betracht gekommen wäre ein möglicher Verstoß gemäß § 86a oder § 130 StGB.“ Paragraph 86a Strafgesetzbuch bezeichnet das Zeigen verfassungsfeindlicher oder terroristischer Kennzeichen, zum Beispiel Hakenkreuze, Deutscher Gruß, diverse Runen oder Tattoos mit Mottos wie Blut und Ehre oder ähnliches. Paragraph 130 Strafgesetzbuch stellt Volksverhetzung unter Strafe, zum Beispiel den Haß- und Gewaltaufruf gegen ethnische Gruppen.

Die blauen Schlümpfe als Verfassungsfeinde? Gehört Vader Abraham jetzt weggeschlossen? Darf man eigentlich noch Blaubeeren essen? Und steht jeder unter Generalverdacht, der ein blaues Auto fährt? Und was ist mit den „Blaublütigen“? *Satire Ende*. Hören Sie gern weiterhin „Blau, blau, blau blüht der Enzian…“. Deutschland ist ein Ort, an dem Meinungsfreiheit herrscht und Toleranz und der Gedanke der Völkerverständigung vorherrschen. Und blaue Schlümpfe dürfen auch weiterhin verkauft, geherzt und gepostet werden. Schlumpfine, Papa Schlumpf und Gargamel wird’s freuen.

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