
Rundbrief Nr. 32 – 31. März 2025: Zur Verfassungsgerichtsent- scheidung vom 27.3.2025
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer unserer Stiftung,
im Jahre 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, daß Bundesregierung und Bundestag der Desiderius-Erasmus-Stiftung widerrechtlich Mittel für 2019 verweigert haben. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, daß die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nach Artikel 21 des Grundgesetzes verletzt werde.
Dementsprechend haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die uns rechtswidrig vorenthaltenen Mittel nachzuzahlen. Das Urteil hatte seinerzeit vermerkt, daß das Gericht davon ausgehe, daß die Bundesregierung sich entsprechend verhält.






