Spendenkonto

Sparkasse zu Lübeck
DE77 2305 0101 0160 4388 67
BIC: NOLADE21SPL

PayPal Spenden

Nutzen Sie den Spendenbutton oder spenden Sie Geld über PayPal direkt an: spende@erasmus-stiftung.de
DES-Pressemitteilung 18.03.2022DES-Pressemitteilung 18.03.2022DES-Pressemitteilung 18.03.2022DES-Pressemitteilung 18.03.2022
  • Tätigkeitsbereiche
    • Bildungswerk
    • Politische Akademie
    • Wissenschaft und Forschung
    • Förderprogramme
    • Auslandsaktivitäten
  • Veranstaltungen
    • Ausblick
    • Rückblick
  • Mediathek
    • DES-TV
    • Unser YouTube-Kanal
    • Publikationen
  • Freundeskreis
  • DES-Rundbriefe
  • Spenden
Aktuell
✕

DES-Pressemitteilung 18.03.2022

Presseerklärung

18.03.2022

 

„Die Bundesregierung hat keine Mittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 veranschlagt. Damit verhält sie sich rechtswidrig und demokratiefeindlich.“

Dazu erklärt Erika Steinbach, die Vorsitzende der Stiftung, zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2022:

 

„Die Bundesregierung ist gemäß Bundeshaushaltsordnung verpflichtet, alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan zu veranschlagen. Demgemäß hätte sie Mittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung in den vorliegenden Entwurf für das Jahr 2022 einstellen müssen.

 

Das ist in skandalöser Weise nicht geschehen!

Für alle anderen politischen Stiftungen werden allein als Globalzuschüsse Förderbeträge von insgesamt 131.959 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2022 veranschlagt. Unser Anspruch von rund 6 Millionen Euro ist nicht vorgesehen.

Mit der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Chancengleichheit politischer Strömungen hat das nichts mehr zu. Die Bundesregierung verhält sich rechtswidrig und demokratiefeindlich.

 

Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 und zudem der seit Jahrzehnten geübten eigenen Praxis der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig die Bundesmittel zu. Selbst eher linke Wissenschaftler, wie Claus Leggewie, beurteilen das so.

 

Unser Anspruch auf diese Mittel des Bundes basiert ab diesem Jahr nicht allein auf dem gewichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach es „der Gleichheitsgrundsatz gebietet, alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen“, sondern bezieht nunmehr die praktizierten, jahrzehntelangen Fördergrundsätze des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung bezüglich anerkannter politischer Stiftungen mit ein.

 

Die Bundesregierung macht mit dieser Verweigerung der Mittelveranschlagung einmal mehr deutlich, dass ihr rechtsstaatliches und demokratisches Handeln fremd geworden ist.

 

Ich fordere nunmehr den Deutschen Bundestag auf, sich darauf zu besinnen, dass wir in einem Rechtsstaat leben und dieses vorsätzliche Unterlassen der Bundesregierung in den anstehenden Haushaltsberatungen zu korrigieren, und die uns zustehenden Fördermittel gemäß der geübten Berechnungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.

 

Sollte das nicht geschehen, wird der Rechtsweg bis hin zur europäischen Gerichtsbarkeit fortgeführt werden.“

Presseerklärung DES, 18.03.2022

Ähnliche Beiträge

20. Mai 2022

DES-Pressemitteilung 20.05.2022


Weiter lesen
7. März 2022

Rundbrief Nr. 23 im März 2022 – Ein Krieg mitten in Europa.


Weiter lesen
17. Februar 2022

DES-Pressemitteilung 18.02.2022


Weiter lesen
  • Unser Auftrag
  • Vorstand
  • Satzung
  • Namensgebung
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Newsletter / DES-Rundbriefe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Spenden an die Stiftung

  • IBAN: DE77 2305 0101 0160 4388 67

Folgen Sie uns auf Facebook:

Abonnieren Sie uns auf YouTube:

Aktuell
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Verwalten von Dienstleistungen Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}