Spendenkonto

Sparkasse zu Lübeck
DE77 2305 0101 0160 4388 67
BIC: NOLADE21SPL

PayPal Spenden

Nutzen Sie den Spendenbutton oder spenden Sie Geld über PayPal direkt an: spende@erasmus-stiftung.de
DES-Pressemitteilung 20.05.2022DES-Pressemitteilung 20.05.2022DES-Pressemitteilung 20.05.2022DES-Pressemitteilung 20.05.2022
  • Tätigkeitsbereiche
    • Bildungswerk
    • Politische Akademie
    • Wissenschaft und Forschung
    • Förderprogramme
    • Auslandsaktivitäten
  • Veranstaltungen
    • Ausblick
    • Rückblick
  • Mediathek
    • DES-TV
    • Unser YouTube-Kanal
    • Publikationen
  • Freundeskreis
  • DES-Rundbriefe
  • Spenden
Aktuell
✕

DES-Pressemitteilung 20.05.2022

Presseerklärung

20.05.2022

„Der Haushaltsausschuss verhält sich eklatant rechtswidrig!

Seine Entscheidung ist pure Willkür!“

 

„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu. Diese Mittel wurden in der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses der DES durch eine unzulässige Protokollerklärung verweigert. Damit verhält er sich sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.“

 

Dazu erklärt Erika Steinbach, die Vorsitzende der Stiftung:

 

„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 und zudem der seit Jahrzehnten geübten eigenen Praxis der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig Fördermittel des Bundes zu.

Das hat die Bundesregierung durch das Bundesverwaltungsamt auf unsere Klage, bereits 2019 Fördermittel zu erhalten, in ihrem Schriftsatz vom 22.5.2019 selbst deutlich gemacht als sie argumentierte:

„Vielmehr ist für das Kriterium der Dauerhaftigkeit, sowohl für die Bejahung, als auch für die Aberkennung, der Einzug bzw. Nichteinzug in den Deutschen Bundestag in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden entscheidend.“

 

Unser Anspruch auf diese Mittel des Bundes basiert ab diesem Jahr nicht mehr allein auf dem gewichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach es „der Gleichheitsgrundsatz gebietet, alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen“, sondern bezieht nunmehr die praktizierten, jahrzehntelangen Fördergrundsätze des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung bezüglich anerkannter politischer Stiftungen mit ein.

 

Unseren rechtlichen Anspruch auf Förderung unterstreichen in öffentlichen Stellungnahmen der Staatsrechtler Prof. Christoph Möllers und bereits zuvor der eher linke Wissenschaftler Prof. Claus Leggewie deutlich.

 

Auch ansonsten gibt es keinerlei Kriterien, die eine Förderung der DES ausschließen könnten. Trotzdem maßte sich der Haushaltsausschuss an, in einer Protokollerklärung festzulegen, wer sich nach seiner Ansicht rechtsstaatlich verhält und damit förderungswürdig sei und wer nicht. Und das, obwohl auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache 19/28130) aus der letzten Legislaturperiode die Bundesregierung antwortete, dass die DES „rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell unabhängig“ von der AfD sei und kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Zudem ist die uns nahestehende AfD zum zweiten Mal demokratisch in den Deutschen Bundestag gewählt worden. Sie ist zudem weder verboten noch verfassungsfeindlich.

 

Der Haushaltsausschuss macht mit der eindeutig rechtswidrigen Protokollerklärung, durch die die DES von der Förderung ausgeschlossen wurde, einmal mehr deutlich, dass ihm rechtsstaatliches und demokratisches Handeln fremd geworden ist. Eigenmächtig maßt sich der Haushaltsausschuss an, festzulegen wer demokratisch sei. Das ist pure Willkür.

 

Nunmehr ist es die Aufgabe des Deutschen Bundestages, diesen Rechtsbruch zu beheben. Sollte das nicht geschehen, werden wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln – bis hin zur europäischen Gerichtsbarkeit – vorgehen.

DES-Pressemitteilung, 20.05.2022

Ähnliche Beiträge

3. Juni 2022

DES-Pressemitteilung 03.06.2022


Weiter lesen
18. März 2022

DES-Pressemitteilung 18.03.2022


Weiter lesen
7. März 2022

Rundbrief Nr. 23 im März 2022 – Ein Krieg mitten in Europa.


Weiter lesen
  • Unser Auftrag
  • Vorstand
  • Satzung
  • Namensgebung
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Newsletter / DES-Rundbriefe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Spenden an die Stiftung

  • IBAN: DE77 2305 0101 0160 4388 67

Folgen Sie uns auf Facebook:

Abonnieren Sie uns auf YouTube:

Aktuell
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}