Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundrepublik Deutschland räumt dem Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung ein:
»Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.«
Dieses Recht umfasst nicht die vollständige Redefreiheit, bildet jedoch einen Rechtsrahmen, in dem der demokratische Meinungsbildungsprozess sich frei entfalten kann – im Prinzip. Im Kongress »Meinungsfreiheit: Anspruch des Grundgesetzes und politische Realität« am 15.06.2019 in Berlin gehen die teilnehmenden Journalisten, Kommunikationsexperten und Bürgerrechtsaktivisten der Frage nach, inwiefern der hohe Anspruch des Grundgesetzes in Zeiten der Zensur durch Privatunternehmen und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Geltung findet.
Kongress „Meinungsfreiheit: Anspruch des Grundgesetzes und politische Realität“
Berlin/Mitte
15. Juni 2019
10:00 bis 16:00 Uhr
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung auf folgender Seite verbindlich:
http://erasmus-stiftung.de/event/meinungsfreiheit/