Da den Überblick zu behalten, was wo wie geschrieben werden soll und darf, ist nicht einfach. Wir bemühen uns um eine Art deutschen „Gender-Atlas“, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und jederzeit in dem einen oder anderen Bundesland durch neue Beschlüsse verändert werden kann. Sprache ist eben immer im Wandel.
Die Gender-Regeln der Bundesländer im Überblick
Baden-Württemberg: Das Kabinett hat mit einem Beschluß klargestellt, daß die Landesverwaltung im förmlichen Schriftverkehr das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung einzuhalten habe, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mitteilte. Die Initiative für ein Volksbegehren gegen eine Pflicht zum Gendern an Schulen und Behörden wurde vom Innenministerium gestoppt. Der Antrag sei sowohl aus formalen wie inhaltlichen Gründen unzulässig.
Bayern: In Bayern gilt in staatlichen Schulen und Behörden ab dem 1. April 2024 ein Verbot gendersensibler Sprache unter Einsatz von Gendersternchen, Doppelpunkten oder anderer Zeichen. Für Lehrkräfte, die zum Beispiel in Elternbriefen trotzdem weiter ein Gendersternchen verwenden, soll es bald „dienstrechtliche Konsequenzen geben“.
Berlin: Der Berliner Senat plant für Behörden, Schulen und Hochschulen kein Verbot geschlechtersensibler Gendersprache nach dem Vorbild Bayerns. Vielmehr bleibt es jeder Senatsverwaltung selbst überlassen, welche sprachlichen Varianten in ihrem Zuständigkeitsbereich in Dokumenten oder beim Schriftverkehr angewandt werden. Also Wildwuchs total.
Brandenburg: Gendersternchen, Unterstriche oder Doppelpunkte als Varianten einer geschlechterneutralen Sprache sollen künftig in allen Behörden und Bildungseinrichtungen in Brandenburg verboten und in Schulen als Rechtschreibfehler eingestuft werden.
Bremen: Erlaubnis zur Verwendung des Doppelpunktes im schulischen Kontext und in der Außenkommunikation von Behörden. Der Bremerhavener Magistrat berät allerdings nicht mehr über Vorlagen, in denen Gendersterne genutzt werden.
Hamburg: Die Lage ist uneinheitlich, da hier keine Vorgaben oder Verbote existieren. Die Hamburger Volksinitiative gegen das Gendern hat jüngst im Rathaus mehr als 16.000 Unterschriften übergeben. Sie fordert, daß in Behörden, Universitäten und Schulen nicht gegendert wird.
Hessen: Nach Bayern sagt auch Hessens Regierung der Gendersprache den Kampf an. Gendern mit Sonderzeichen ist künftig nicht nur im Abitur, sondern auch in der Verwaltung verboten. Nicht mehr erlaubt sind demnach künftig „verkürzte Formen mit Sonderzeichen wie beispielsweise dem Genderstern, dem Doppelpunkt und dem Binnen-I“, gab die Staatskanzlei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bekannt.
Niedersachsen: Volksinitiative „Stoppt Gendern in Niedersachsen“. Wie die Landeswahlleiterin mitteilte, braucht die Initiative bis März 2025 mehr als 70 000 Unterschriften. Dann muss der Landtag entscheiden, ob er das Thema diskutiert – und die Forderungen umsetzt.
Mecklenburg-Vorpommern: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat beschlossen, daß städtische Einrichtungen und Betriebe bei der Beschreibung von Geschlechtern nicht auf Unterstriche, Doppelpunkte oder Sternchen zurückgreifen dürfen. Den Antrag hatte die AfD-Fraktion eingebracht. Eine einheitliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch nicht.
Nordrhein-Westfalen: Auf Nachfrage verweist man auf den Beschluß der Kultusministerkonferenz, wonach die Schulen an das Amtliche Regelwerk gebunden seien, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben wird. Der hat zuletzt am 16. Dezember 2023 nach erneuter Prüfung „nicht empfohlen, Sonderzeichen zur Kennzeichnung von Geschlechtsidentitäten im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen.“
Rheinland-Pfalz: Hier gibt es kein explizites Genderverbot für Schule und Verwaltung. Schülerinnen und Schüler sollen sich im Schulunterricht an die geltenden Rechtschreibregeln halten. Gendern ist danach wohl nicht erlaubt. Die Amtssprache muss aber geschlechtsgerecht sein; sie muss die individuelle Gleichbehandlung von Frau und Mann sichtbar machen. Fazit: Klarer Fall von „ein bisschen schwanger“ in Rheinland-Pfalz.
Saarland: Erlaubnis zur Verwendung des Doppelpunktes im schulischen Bereich und in Behörden. Das Bildungsministerium in Saarland betonte, dass es „gendersensibles Handeln, zu dem auch gendergerechte Sprache gehört“, befürworte.
Sachsen: Genderverbot ähnlich wie in Bayern. Das Bundesland wertet in Aufsätzen Sonderzeichen, wie etwa den Genderstern, als Fehler. Sachsens Kultusministerium hat bereits 2021 für Schulen und Schulaufsichtsbehörden entschieden, daß Gendern dort nicht verwendet wird. Nun hat das Ministerium seine Anweisung mit einem Erlaß bekräftigt.
Sachsen-Anhalt: Verbot ähnlich wie in Bayern. Das Bildungsministerium hat bestätigt, daß das Gendern mit Sonderzeichen an Schulen künftig verboten ist. Das Verbot bezieht sich den Angaben zufolge auf alle Konstruktionen mit Doppelpunkt, Sternchen beziehungsweise Asterisk („Gender-Stern“) und Unterstrich („Gender-Gap“) sowie andere Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wort-Inneren. Formen wie „Bäcker*in“, „Lehrer:in“ und „Sportler_in“ dürfen demnach nicht genutzt werden und werden als Normverstöße gewertet.
Schleswig-Holstein: Genderzeichen können in schulischen Arbeiten als Fehler gewertet werden. Nutzen Schüler:innen ein entsprechendes Sonderzeichen, wird ihnen dies in der Schule als Fehler markiert.
Thüringen: Thüringens Landesbehörden sollen in ihrer öffentlichen Kommunikation künftig bestimmte Formen der gendergerechten Sprache unterlassen. Sie seien aufgefordert, auf „grammatikalisch falsche Gendersprache“ zu verzichten, beschloß der Thüringer Landtag gegen die Stimmen der rot-rot-grünen Minderheitskoalition. Die Behörden sollten künftig ausschließlich die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung befolgen.
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Anhand dieser Auflistung sieht man, welche Stilblüten die ideologisch getriebene Genderei in unserem Land bereits hervorgebracht hat. Deutsch ist eine der wunderbarsten und ausdrucksfähigsten Sprachen der Welt. Gender-Gaga führt dazu, dass geschriebene Texte kaum noch (vor)lesbar und schwer verständlich sind. Stellen Sie sich einmal vor, ein Schüler oder eine Schülerin zieht innerhalb Deutschlands mit seinen Eltern um, von einem Gender-Bundesland in eines, in dem Gendersprech in Aufsätzen und Klassenarbeiten als Fehler gewertet wird. Die Schüler müssen praktisch eine neue Sprache erlernen. Oder lesen Sie Ihrem Sprößling zum Einschlafen doch mal aus dem Märchen „Die Froschkönig:in“ vor. Oder aus „Schneewittchen und die sieben Zwerg:innen“. Meinen Sie, Ihr Kind wird gut schlafen?
In etlichen Bundesländern gibt es derweil Bürgerinitiativen mit dem Ziel, die Genderei in den Schulen und in der Verwaltung zu beenden. Wenn das erreicht ist, werden vielleicht auch die Medienverantwortlichen erkennen, daß sie sich mit dem Genderwahn verrannt haben. Erste Tageszeitungen haben den Gendersprech schon wieder abgeschafft, weil ihnen die Abonnenten in Scharen gekündigt haben.
Vielleicht will das deutsche Volk mehrheitlich eines seiner höchsten Kulturgüter, die deutsche Sprache, erhalten so wie sie ist? Haben die Gender-Gaga-Schaffenden schon einmal darüber nachgedacht?
Weiterführende Quellen:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gendern-verbot-landesregierung-100.html