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Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt,
das erste Quartal des Jahres 2026, von dem an der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) gemäß Stiftungs-finanzierungsgesetz eine Bundesförderung zusteht, ist nahezu verstrichen. Und immer noch hat Ihr Haus vorgeblich die Prüfung, ob wir alle Förderbedingungen erfüllen, nicht abgeschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1986 geurteilt, dass die staatliche Förderung wissenschaftlicher Politikberatung, wie sie auch durch die Gewährung von Globalzuschüssen an die Stiftungen bewirkt wird, alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigen muß. Das wird seit Jahren von wechselnden Bundesregierungen, auch von der aktuellen, und nun auch seitens Ihres Hauses, sträflich ignoriert.
Die gesamte Geschichte der DES ist eine einzige und ununterbrochene Abfolge widerrechtlicher staatlicher Diskriminierung mit dem Ziel, die anderen Stiftungen zu privilegieren und deren davon profitierenden Parteien entscheidende Wettbewerbsvorteile zu sichern:
– zuerst durch Verteilung der Stiftungsmittel mittels Hinterzimmergemauschel, zu dem wir nicht eingeladen wurden. Diese skandalöse Verschiebungsmethode wurde durch eine Klage beim BVerfG zu Fall gebracht.
– dann durch die Behauptung einer allein nur von den privilegierten Stiftungen ersonnenen, aber niemals rechtswirksamen angeblichen Zweiwahlperiodenregel. Auch das wurde durch eine Klage beim BVerfG zu Fall gebracht.
– dann durch einen schlichten Haushaltsvermerk, in dem wir einfach nicht erwähnt wurden. Auch das wurde durch eine Klage beim BVerfG zu Fall gebracht.
– danach durch ein Stiftungsfinanzierungsgesetz, das sich erkennbar als verfassungswidriges Einzelfallgesetz ganz gezielt allein nur gegen die DES richtet und erstmals einen dreimaligen Einzug in den Bundestag festlegte. Auch diese Abwehrlinie ist aber mittlerweile gebrochen, weil die AfD zum dritten Mal – und zwar stärker als je zuvor – in den Bundestag einzog.
– Und nun setzen Sie dieser verfassungswidrigen Dauerdiskriminierung noch die Krone auf, indem Sie und Ihr Ministerium die im Stiftungsfinanzierungsgesetz vorgesehene Prüfung unserer Stiftung auf Verfassungstreue, für die Ihr Ministerium schon seit Inkrafttreten des Stiftungsfinanzierungsgesetzes im Dezember 2023, allerspätestens aber seit der Bundestagswahl vom Februar 2025, reichlich Zeit hatte, einfach weiter verschleppen!
Wir als eine konservative Stiftung, die vorbehaltlos den Rechtsstaat, die Demokratie und die Menschenwürde achtet, werden endlos staatlich schikaniert und diskriminiert, während derselbe Staat ohne Skrupel eine eng mit Antisemiten vernetzte Heinrich-Böll-Stiftung und eine eng mit militanten Linksextremisten kooperierende Rosa-Luxemburg-Stiftung, die sogar Anti-Polizei-Trainings anbietet, mit hunderten Millionen EUR pro Legislaturperiode geradezu mästet!
In den zwölf Jahren meines politischen Engagements als MdB für weltweite Menschenrechte ist mir kein einziger, demokratisch verfasster Staat begegnet, in dem die Opposition und deren nahestehende Organisationen derart schikaniert und rechtswidrig behandelt worden sind. Der Umgang mit der Opposition und ihres Umfeldes ist aber der Gradmesser für die Qualität einer Demokratie. Demnach ist es um Deutschland leider nicht gut bestellt.
Ich bin zutiefst besorgt über die staatliche Mißachtung der demokratischen Grundlagen unseres Landes und appelliere an Sie:
beenden Sie dieses skandalöse, antidemokratische Trauerspiel und hören Sie damit auf,
die Prüfung der DES weiter parteitaktisch zu verschleppen!
Das wäre ein Dienst für den Rechtsstaat. Als Innenminister tragen Sie eine besondere Verantwortung, denn Sie sind der zuständige Minister für den Schutz unserer Verfassung und der Rechtsgrundlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Erika Steinbach
Vorsitzende der DES
Offener Brief an Herrn Minister Alexander Dobrindt von Erika Steinbach, Vorsitzende DES, 20.03.2026