Pressemitteilung 04.07.2023

Zweifel an unserem Rechtsstaat.

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung ignorieren gleichermaßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der AfD und ihrer Stiftung.

Dazu erklärt die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach:

„Mit Urteil vom 22.2.2023 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Verweigerung staatlicher Fördermittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. (DES) bereits ab 2019 verfassungswidrig ist und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

Zudem stellte es fest, dass es die „Notwendigkeit einer besonderen gesetzlichen Regelung für staatliche Leistungen, die sich erheblich auf die chancengleiche Teilnahme der Parteien am politischen Wettbewerb auswirken“ gibt. Das BVG hat damit ein Stiftungsgesetz eingefordert und deutlich gemacht, dass nur auf einer solchen Grundlage die künftige staatliche Förderung politischer Stiftungen möglich ist.

Bis zum heutigen Tage gibt es nicht einmal einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der politischen Stiftungen durch den Bund, geschweige denn ein Gesetz. Sollte dieses Defizit nicht umgehend behoben werden, so dürfen keine Mittel an alle politischen Stiftungen ausgezahlt werden.

Zudem verweigert die Bundesregierung mit Schreiben vom 2. Juni 2023 rechtswidrig die Auszahlung der unserer DES gemäß Verfassungsgerichtsurteil widerrechtlich vorenthaltenen staatlichen Fördermittel. Und das entgegen der Erwartung des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil optimistisch festgehalten hat „Es sei nicht erkennbar, dass der Antragsgegner (also die Bundesregierung) auf die Feststellung der Verletzung des Rechts der Antragstellerin nicht reagieren werde“. Diese positive Einschätzung hat sich leider nicht erfüllt. Es ist beunruhigend, dass sich eine deutsche Bundesregierung nicht einmal durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von ihrem rechtswidrigen Verhalten abbringen läßt, und die Auszahlung der Mittel nach wie vor strikt verweigert.

Beide Sachverhalte gemeinsam zeigen ein Maß an Ignoranz gegenüber geltender Rechtssprechung, die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit unseres Landes aufkommen lassen müssen.“

Pressemeldung DES 04.07.2023.pdf

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