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PRESSEMITTEILUNG: DES reicht Klage gegen die Bundesregierung ein

Pressemitteilung

Die Vorsitzende des Vorstands der Desidierius-Erasmus-Stiftung Erika Steinbach erklärt zur Einreichung einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland:
Unsere Stiftung wird gegen die selbstherrliche Interpretation von Bundestag und Bundesregierung bei der Mittelvergabe für politische Stiftungen mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht vorgehen. Unsere bescheidenen Förderanträge wurden mit abenteuerlicher Begründung abgelehnt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1986 (BVerfGE 73,1,31ff.) sind gemäß Gleichheitsgrundsatz „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland“ bei der Förderung politischer Stiftungen angemessen zu berücksichtigen.

Unsere Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. ist die der AfD nahestehende Stiftung. Die AfD ist als Partei seit 2013 eine unübersehbare „ins Gewicht fallende politische Grundströmung“ von Dauerhaftigkeit, wie es das Urteil für eine Förderung vorgibt. Ab 2014 war die AfD bei allen Wahlen erfolgreich. Heute ist sie im Europaparlament, dem Deutschen Bundestag und allen 16 Landtagen vertreten. Zumeist mit zweistelligem Wahlergebnis.

Keine andere Partei hat in Deutschland als neue Partei jemals einen derart rasanten, weitreichenden und dauerhaften Aufstieg geschafft. Nur SPD und CDU/CSU können heute eine vergleichbare politische Präsenz vorweisen. Die Grünen sind neben dem Europaparlament und dem Bundestag lediglich in 14 Landtagen vertreten und FDP sowie Linkspartei sogar nur in 10 davon. Die uns tragende politische Partei ist dauerhaft mit Gewicht im politischen Spektrum Deutschlands etabliert.

Nachdem sich sowohl die Bundesregierung als auch der Deutsche Bundestag geweigert haben, unsere sehr bescheidenen Anträge auf Globalförderung sowohl für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 480.000 € als auch für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 900.000 € zu berücksichtigen, werden wir seitens der Desiderius-Erasmus-Stiftung Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben. Das für die Aufstellung in diesem Bereich grundsätzlich zuständige Bundesinnenministerium hat sich im Rahmen des jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahrens als für nicht zuständig erklärt und uns an den Haushaltsausschuss verwiesen.

Zudem wurde mit Schreiben vom 23. Mai 2018 unverblümt darauf hingewiesen, dass die derzeit geförderten politischen Stiftungen 1998 gemeinsam beschlossen haben, dass „als Kriterium einer dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmung eine wiederholte Vertretung, davon mindestens einmal in Fraktionsstärke, der der Stiftung nahestehenden Partei im Deutschen Bundestag anzusehen sei“.

Dem wurde hinzugefügt, dass die Haushaltsberichterstatter mit den jeweiligen Stiftungen darüber im Rahmen der Haushaltsberatungen verhandeln würden. Der Haushaltsausschuss hat sich seinerseits als für nicht zuständig erklärt und letztendlich unsere gut begründeten Anträge auf Globalförderung abgelehnt, ohne dass es Gespräche dazu gegeben hätte.

Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag haben sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gehalten. Beide haben sich zudem in einem völlig undurchsichtigen Verfahren bei der Vergabe der gigantischen, völlig unverantwortlichen Gesamtsumme von mehr als einer halben Milliarde Euro auf die Interpretation von privatrechtlichen, persönlich betroffenen Vereinen zurückgezogen.

Dem wird unsere Stiftung jetzt durch Klage beim Bundesverfassungsgericht entgegentreten.

Gesamttext der Verfassungsbeschwerde.

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