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Rechtsbeugung durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Rechtsbeugung durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer der DES sowie Vertreter der Medien, Seit 1.1.2026 steht der Desiderius-Erasmus-Stiftung gemäß Stiftungsfinanzierungsgesetz die staatliche Förderung zu. Unseren Antrag dafür haben wir bereits im März 2025 gestellt. Also vor 17 – in Worten siebzehn – Monaten. Nach wie vor verweigert man uns unter Hinweis auf noch laufende Prüfungen die uns zustehenden Mittel.  Der zuständige Bundesinnenminister hatte bereits im vorigen Jahr mehr als ausreichend Zeit, unseren Antrag auf Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Wir erfüllen alle Kriterien des Stiftungsfinanzierungsgesetzes. Die anderen Stiftungen haben erst gegen Jahresende ihre Anträge gestellt und erhalten bereits seit 1. Januar 2026 wieder ihre Mittel. Allein bis April 200 Millionen Euro.
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Rundbrief Nr. 36 von Erika Steinbach

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer der DES
sowie Vertreter der Medien,

Seit 1.1.2026 steht der Desiderius-Erasmus-Stiftung gemäß Stiftungsfinanzierungsgesetz die staatliche Förderung zu. Unseren Antrag dafür haben wir bereits im März 2025 gestellt. Also vor 17 – in Worten siebzehn – MonatenNach wie vor verweigert man uns unter Hinweis auf noch laufende Prüfungen die uns zustehenden Mittel. 
Der zuständige Bundesinnenminister hatte bereits im vorigen Jahr mehr als ausreichend Zeit, unseren Antrag auf Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Wir erfüllen alle Kriterien des Stiftungsfinanzierungsgesetzes.
Die anderen Stiftungen haben erst gegen Jahresende ihre Anträge gestellt und erhalten bereits seit 1. Januar 2026 wieder ihre Mittel. Allein bis April 200 Millionen Euro.

Was wir derzeit im Umgang mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) erleben, ist ein beispielloser Vorgang – und das unter offener Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Nach meiner festen Überzeugung begeht der zuständige Bundesinnenminister Rechtsbeugung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für ihn offenkundig nur Makulatur!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2023 (2 BvE 3/19) unmissverständlich klargestellt, dass die Diskriminierung einer parteinahen Stiftung bei der Vergabe von Globalmitteln das Recht auf Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG) verletzt. Dennoch wird die Förderung mit einer rechtlichen Akrobatik verweigert, die selbst namhafte Verfassungsrechtler fassungslos zurücklässt.

Für uns bedeutet diese Blockade, dass wir nach wie vor unsere Aufgaben ausschließlich mit Hilfe von Spenden erfüllen können.

Renommierte Experten wie Prof. Dr. Dietrich Murswick weisen seit langem darauf hin, dass die staatliche Stiftungsförderung kein Gnadenakt der jeweiligen Regierungskoalition sein darf. Murswick kritisierte zu Recht, dass das neu geschaffene Stiftungsgesetz, das die Förderung nun an eine vage „Gewähr für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ knüpft, als Instrument der politischen Ausgrenzung missbraucht wird. Wenn die Exekutive selbst zum Richter über die Gesinnung ihrer Konkurrenten wird, verlassen wir den Boden der wertneutralen Staatsführung. Seine Befürchtungen sind heute zur Realität geworden.

Was Demokratie ausmacht – und was sie gefährdet
Demokratie ist kein statischer Zustand, der durch den Ausschluss des Unbequemen konserviert werden kann. Sie ist ein dynamischer Prozess des Austauschs. Zu ihren Wesenskernen gehören:

1. Chancengleichheit: Der faire Wettbewerb der Ideen setzt voraus, dass alle relevanten politischen Strömungen, die im Parlament vertreten sind, Zugang zu den Mitteln der politischen Bildungsarbeit haben.
2. Minderheitenschutz: Die Herrschaft der Mehrheit findet ihre Grenze im Recht der Minderheit, gehört und gefördert zu werden.
3. Rechtssicherheit: Wenn Urteile des Bundesverfassungsgerichts durch nachgeschobene Kriterien de facto leerlaufen, wird die Justiz zur bloßen Kulisse degradiert.

Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten – bis hin zur Europäischen Gerichtsbarkeit – nutzen, um unser Recht zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Erika Steinbach

Vorsitzende
 

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(Gemeinnützigkeit anerkannt)
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