Rundbrief Nr. 16: Aktuelle Informationen der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer unserer Stiftung,

erstmals in unserer jungen Geschichte mussten wir im vergangenen Monat eine Entscheidung von elementarer Bedeutung für die Existenz und Wirkungsmöglichkeiten unserer Stiftung treffen:

Es ging dabei um die Abwahl von Herrn Dr. Erik Lehnert aus unserem Vorstand. Herr Lehnert ist gleichzeitig Vorsitzender des Instituts für Staatspolitik (IfS) in Schnellroda, das neuerdings vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wird und damit jetzt unter permanenter Beobachtung steht.

Mancher von Ihnen hatte vielleicht Probleme mit dieser Entscheidung, und vordergründig betrachtet ist das auch nur zu verständlich. Denn dass der Verfassungsschutz sobald es auch nur entfernt in Richtung AfD geht, politisch mißbraucht wird, ist für viele inzwischen ja offensichtlich. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen mittlerweile, dass das Amt dabei gelegentlich auch rechtswidrig handelt.

Wie die meisten von Ihnen stehe auch ich dem BfV daher außerordentlich kritisch gegenüber. Nicht erst seit Herr Dr. Maaßen seines Amtes als Präsident dieser Einrichtung ohne tragfähige Gründe enthoben wurde.

Das BfV hat die Verfassung zu schützen und nicht die Regierung. Und es ist insbesondere nicht seine Aufgabe, die stärkste Oppositionspartei im Bundestag und deren politisches Umfeld mit geheimdienstlichen Methoden zu drangsalieren und zum Teil sogar nachgewiesen rechtswidrig zu beschädigen.

Warum dann trotz dieser kritischen Anmerkungen unser Abwahlantrag?

Eine weitere Mitgliedschaft des IfS-Vorsitzenden Dr. Lehnert in unserem Stiftungsvorstand hätte eine so enge Verzahnung zwischen dem IfS und unserer Stiftung bedeutet, dass wir automatisch mit in den Strudel der IfS-Beobachtung hineingezogen worden wären. Das Amt und die herrschenden Regierungsparteien hätten aus der personellen Verflechtung der Vorstände beider Organisationen eine ideelle Identität konstruiert, die tatsächlich nicht besteht. Und dies hätte den willkommenen billigen Vorwand geliefert, unsere Stiftung alsbald in die Beobachtung einzubeziehen und uns die Verfassungstreue abzusprechen.

Dass dies tatsächlich geschehen wäre, ergibt sich schon daraus, dass das Amt und die herrschenden Parteien jede, aber auch wirklich jede Gelegenheit ergreifen werden, um uns auch künftig die Gleichberechtigung bei der staatlichen Förderung der politischen Stiftungen vorzuenthalten.

Den einfachsten Ansatzpunkt hierfür liefert der nachträglich in die Abgabenordnung eingefügte Abs. 3 zum §51 AO. Diesen Abs. 3 gab es noch nicht, als die parteinahe Stiftung der Linken 1999 in die Förderung aufgenommen wurde. Er erlaubt es jetzt den Behörden, allein schon durch eine bloß behauptete Verfassungsfeindlichkeit und ohne einen vorgeschalteten klärenden Gerichtsprozeß unsere Stiftung finanziell auf viele Jahre trockenzulegen. Dafür reicht schon der einfache Verwaltungsakt eines Finanzamtes.

Sicher: Die Behauptung der Verfassungsfeindlichkeit ist nach dem Wortlaut des §51 Abs.3 AO später gerichtlich widerlegbar. Wir könnten also nachträglich dagegen durch alle Instanzen klagen. Allerdings wäre dabei von einer rund 8-jährigen Verfahrensdauer auszugehen, während der wir von allen Finanzierungsmitteln abgeschnitten wären. Das ist genau das, was unsere Gegner wollen. Und was die Erfolgsaussichten einer solchen Klage angeht, schreiben Winheller Rechtsanwälte, die führende Großkanzlei für das Gemeinnützigkeitsrecht, in einer Analyse:

„Sich als betroffene Non-Profit-Organisation gegen das Finanzamt zu verteidigen ist schwer. Denn es reicht vor dem Finanzamt oder den Finanzgerichten nicht aus, den Verdacht der verfassungswidrigen Bestrebungen nur zu erschüttern. Vielmehr erfordert ein erfolgreiches Vorgehen den vollständigen Beweis des Gegenteils. Da die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gegebenenfalls auch auf nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, über welche die betroffene Organisation keine Kenntnis erhält, ist es fast unmöglich, einen vollständigen Beweis der eigenen Unschuld zu erbringen.”

In dem Moment, in dem das IfS durch das BfV als Verdachtsfall eingestuft worden ist, blieb dem Vorstand daher keine andere Wahl, als Herrn Dr. Lehnert, den Vorsitzenden dieses Vereins, zu bitten, unseren Vorstand zu verlassen. Dieser Bitte ist er leider nicht nachgekommen, so dass wir so handeln mussten wie wir gehandelt haben. Der Vorstand hätte sich des Straftatbestandes der Untreue schuldig gemacht, wenn wir hier nicht für das Überleben unserer Stiftung gesorgt hätten.

Viele argumentieren, dass wir uns nicht dem BfV hätten beugen sollen. Für diese Argumentation habe ich keinerlei Verständnis, obwohl ich den Zorn und Unmut über das, was sich in Deutschland tut, nachvollziehen kann. Wenn erkennbar eine tödliche Tretmine auf dem Weg liegt, dann muss man sie im Interesse der Selbsterhaltung umgehen und darf nicht tollkühn drauftreten. Tote Helden können nichts mehr bewirken.

Zuletzt dazu noch etwas ganz Persönliches: das im Anschluss an die Lehnert-Entscheidung von interessierter Seite lancierte Gerücht, dass ich vom Vorsitz der Stiftung zurücktreten würde, ist falsch. Diese Aufgabe ist eine lohnenswerte Herausforderung. Ich habe nicht die Absicht, mich ihr zu entziehen. Dafür halte ich sie für zu wichtig.

Herzliche Grüße
Ihre
Erika Steinbach

WOFÜR WIR DIE ZWANGSPAUSE NUTZEN
Bereits im letzten Mitgliederbrief und auch auf unserer Webseite haben Sie erfahren, dass wir aufgrund der Corona-Pandemie alle unsere Veranstaltungen absagen mussten.

Diese Zwangspause haben wir dazu genutzt, um unsere finanzielle Basis zu stärken und auch langfristige Projekte auf den Weg zu bringen. Denn wir müssen uns ja schon jetzt auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2021 vorbereiten, nach der uns die finanzielle Gleichberechtigung mit den anderen politischen Stiftungen mit keinerlei Argument mehr länger verweigert werden kann. Dies erfordert dann von uns einen nochmaligen riesigen Leistungssprung und entsprechende Wachstumsschübe auf allen Gebieten der Stiftungsarbeit. Denn konkret heißt das, dass wir uns auf noch mehr Themen, noch mehr Veranstaltungen, noch mehr Referenten und noch mehr Teilnehmer bereits jetzt vorbereiten wollen und auch müssen. Und um das zu bewerkstelligen, muss natürlich unsere ganze Struktur sowohl organisatorisch als auch personell mitwachsen.

Viele Seminare, die wir bislang sozusagen im Prototyp erfolgreich angetestet haben, sollen dann in Serie gehen. Dies betrifft unsere Wochenendseminare, die Tagesseminare und auch die zuletzt vor Corona recht gut gestarteten Halbtagsseminare gleichermaßen. Daneben wollen wir auch unser Angebot an lokalen Vortragsabenden, das bislang in Großstädten wie Berlin und Frankfurt schon sehr erfolgreich läuft, noch deutlich ausweiten.

Die zweite Ausgabe unseres neuen Magazins Faktum befindet sich in Vorbereitung. Nach dem Thema Meinungsfreiheit geht es diesmal um Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie um den Zustand der Bundeswehr. Namhafte Experten haben uns hierzu Beiträge geliefert.

CORONA ALS NEUE INITIALZÜNDUNG FÜR NEUE WEGE
Krisen sind dazu da, um kreative Kräfte zu entfalten. Die Blockade unserer Informations- und Bildungsveranstaltungen aufgrund der Corona-Restriktionen erfordert aktuell neue Wege. Es ist durchaus nicht sicher, dass in naher Zukunft durchgängig geregelte Veranstaltungen seitens unserer Stiftung möglich sein werden. Im Moment ist die Lage jedenfalls noch so, dass wir trotz punktueller Lockerungen in einzelnen Bundesländern, noch nirgends von einem wirklich behinderungsfreien und verantwortbaren Seminarbetrieb ausgehen können.

Wir wollen aber nicht stumm bleiben. Deshalb ist es nötig, die filmischen Möglichkeiten zur Verbreitung unserer Bildungsangebote über die sozialen Medien und unsere Webseite zu nutzen. In Interview-Formaten wollen wir testen, inwieweit wir damit verstärkt nach außen wirken können.
Die Interviews werden dann auf unserem YouTube-Kanal zu sehen sein.

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