Rundbrief Nr. 24 im Dezember 2022 – Weihnachtsbrief der Desiderius-Erasmus-Stiftung

Liebe Mitglieder, Kuratoren, Freunde und Förderer unserer Stiftung,

zum Ausklang des Jahres bedanke ich mich seitens der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) sehr herzlich für Ihre Hilfe und vielfältige Unterstützung. Sie haben damit die Stiftung in die Lage versetzt, nahezu fünfzig unterschiedliche Veranstaltungen bundesweit durchführen zu können.

Ihr Engagement war vor allem deshalb besonders wertvoll, ja unverzichtbar, weil der Deutsche Bundestag die uns zustehenden Fördermittel nach wie vor verweigert hat. Klagen dagegen laufen sowohl seitens unserer DES als auch der AfD. 
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen von 1966 und 1986 manifestiert, dass der Staat parteinahe Stiftungen politischer Parteien, deren Relevanz sich in Wahlen widerspiegelt, in gleichberechtigter Weise fördern muss. Der Staat darf zudem keinen Einfluß auf die politischen Inhalte dieser Stiftungen nehmen. Dagegen haben Bundesregierung und Bundestag eklatant verstoßen.

Im kommenden Jahr 2023 wird sowohl über unsere Klage dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, als auch über die Klage der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Unsere Stiftung vertraut auf den Rechtsstaat und ist zuversichtlich, dass der eklatanten und rechtswidrigen Ungleichbehandlung der DES durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung endlich ein richterliches Ende bereitet wird.
Sollte das nicht der Fall sein, werden wir bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Wenn die politischen Gegenkräfte glauben, uns mit ihrer demokratiefeindlichen Haltung mundtot machen zu können, dann irren sie gründlich. Wir werden – auch mit Ihrer Hilfe – unsere Aufgaben unbeirrt, engagiert und auch mit Freude fortsetzen.

Bis dahin wünsche ich Ihnen besinnliche Feiertage und für das mit Sicherheit schwierige neue Jahr 2023 alles erdenklich Gute mit der Bitte, der DES gewogen zu bleiben.

Mit herzlichen Grüßen
Erika Steinbach
Vorsitzende

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