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Rundbrief Nr. 32 – 31. März 2025: Zur Verfassungsgerichtsent- scheidung vom 27.3.2025

Rundbrief Nr. 32 – 31. März 2025: Zur Verfassungsgerichtsent- scheidung vom 27.3.2025

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer unserer Stiftung, im Jahre 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, daß Bundesregierung und Bundestag der Desiderius-Erasmus-Stiftung widerrechtlich Mittel für 2019 verweigert haben. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, daß die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nach Artikel 21 des Grundgesetzes verletzt werde. Dementsprechend haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die uns rechtswidrig vorenthaltenen Mittel nachzuzahlen. Das Urteil hatte seinerzeit vermerkt, daß das Gericht davon ausgehe, daß die Bundesregierung sich entsprechend verhält.
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Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer unserer Stiftung,

im Jahre 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, daß Bundesregierung und Bundestag der Desiderius-Erasmus-Stiftung widerrechtlich Mittel für 2019 verweigert haben. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, daß die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nach Artikel 21 des Grundgesetzes verletzt werde.


Dementsprechend haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die uns rechtswidrig vorenthaltenen Mittel nachzuzahlen. Das Urteil hatte seinerzeit vermerkt, daß das Gericht davon ausgehe, daß die Bundesregierung sich entsprechend verhält.


Bis zum heutigen Tage weigert sich die Bundesregierung aber, die uns vorenthaltenen Globalzuschüsse an unsere Stiftung nachträglich auszuzahlen.
Vor diesem Hintergrund hat die AfD sich mit einem Antrag auf Erlaß einer nachträglichen Vollstreckungsanordnung wiederum an das BVerfG gewandt. In einem erst am 27.3.25 veröffentlichen Beschluß vom 19.2.2025 wurde das Anliegen verworfen.

So viel Geld erhalten die anderen Stiftungen:

In der 20. Legislaturperiode (bis Februar 2025) erhielten die anderen Stiftungen in nur dreieinhalb Jahren:
                  – die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung rund 1,4 Milliarden Euro
                  – die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung rund 870 Millionen Euro
                  – die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung rund 430 Millionen Euro
                  – die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung rund 330 Millionen Euro
                  – die Linken-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung rund 320 Millionen Euro
                  – die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung rund 260 Millionen Euro

Die Bundesrepublik Deutschland durchlebt seit Jahren eine schwere Verfassungskrise. Plastisch formuliert als „Herrschaft des Unrechts“. Dem BVerfG käme in dieser Situation eigentlich eine Schlüsselrolle zu. Leider zieht es sich in dieser bedenklichen, demokratieschädlichen Situation aus der effektiven Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit hoheitlichen Handelns zurück. Die Beschlüsse zur Reaktivierung des Altbundestages zur Abschaffung der Schuldenbremse haben das gezeigt.

Die Bundesregierung hat im letzten Jahrzehnt mit zig Milliarden unserer Steuergelder über die politischen Stiftungen hinaus sogenannte Nichtregierungsorganisationen gefördert. Überwiegend linke Vorfeldorganisationen, die das artikulieren, was die Bundesregierung selbst nicht machen darf: nämlich die Opposition – sprich AfD und mit ihr auch die DES – zu bekämpfen.

Für uns bedeutet diese jetzige Entscheidung, daß wir nach wie vor auf Ihre Unterstützung durch Spenden für unsere Aufgaben angewiesen sind!
Wir engagieren uns für Meinungsfreiheit und die Rückgewinnung unseres Rechtsstaates.
Helfen Sie mit!

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V
Sparkasse zu Lübeck
IBAN: DE77 2305 0101 0160 4388 67
BIC: NOLADE21SPL
(Gemeinnützigkeit anerkannt)
https://erasmus-stiftung.de/spende/

Mit herzlichen Grüßen
Erika Steinbach