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Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Dobrindt und Video der Pressekonferenz

Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Dobrindt und Video der Pressekonferenz

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer der DES, am 3. September fand eine Online-Pressekonferenz statt. Den Mitschnitt finden Sie zum Anschauen und Teilen auf unserem YouTube-Kanal unter https://youtu.be/dxgFa2IUoXY. Seit dem 1. Januar 2026 steht unserer Stiftung gemäß Stiftungsfinanzierungsgesetz eine Förderung von 25,5 Mio. EUR für das Jahr 2026 zu. Nicht verbrauchte Mittel aus dieser Förderung verfallen am 31.12.2026. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich. Dies nimmt der allein zuständige Minister Alexander Dobrindt nun offenkundig zum Anlaß, um unter dem Vorwand einer „immer noch andauernden Prüfung“ die Auszahlung der uns zustehenden Mittel absichtsvoll so lange zu verzögern, bis die Mittel wegen Zeitablaufs nicht mehr voll ausgeschöpft werden können oder am Jahresende vollständig verfallen.
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Rundbrief Nr. 37 von Erika Steinbach – September 2026

Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer der DES,

am 3. September fand eine Online-Pressekonferenz statt. Den Mitschnitt finden Sie zum Anschauen und Teilen auf unserem YouTube-Kanal unter https://youtu.be/dxgFa2IUoXY.

Seit dem 1. Januar 2026 steht unserer Stiftung gemäß Stiftungsfinanzierungsgesetz eine Förderung von 25,5 Mio. EUR für das Jahr 2026 zu. Nicht verbrauchte Mittel aus dieser Förderung verfallen am 31.12.2026. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich.

Dies nimmt der allein zuständige Minister Alexander Dobrindt nun offenkundig zum Anlaß, um unter dem Vorwand einer „immer noch andauernden Prüfung“ die Auszahlung der uns zustehenden Mittel absichtsvoll so lange zu verzögern, bis die Mittel wegen Zeitablaufs nicht mehr voll ausgeschöpft werden können oder am Jahresende vollständig verfallen.

Dieses Vorgehen halten wir seitens des allein zuständigen Bundesinnenministers nicht nur für eine unzulässige Schikane. Es ist ein vorsätzlicher, skrupelloser Frontalangriff gegen elementarste rechtsstaatlich und demokratische Grundprinzipien jedweder Demokratie zu unseren Lasten und strafbar.

Die uns zustehende Förderung für 2026 haben wir bereits im März 2025 nach der letzten Bundestagswahl beantragt.  Nach eineinhalb Jahren ergebnisloser Dauerprüfung sehen wir mittlerweile den Straftatbestand des § 339 StGB als gegeben an.

Zudem ist bereits in Kalenderwoche 35 eine Individualbeschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gegen die Bundesrepublik Deutschland seitens der DES gestellt worden.