Ein kurzer Rückblick: Im Spätherbst 1973 gab es in Deutschland vier autofreie Sonntage. Tief saß damals der Schock der Ölkrise, als die OPEC-Staaten die Erdöl-Fördermengen reduzierten, was die Benzinpreise explodieren ließ. Die damalige Bundesregierung verordnete dem Land Fahrverbote, um Benzin einzusparen. Außerdem ein sechsmonatiges Tempolimit von 100 k/mh auf Autobahnen sowie 80 auf Landstraßen. Ein halbes Jahrhundert lang sollten dies die einzigen autofreien Sonntage bleiben. Fußgänger und Radfahrer haben seitdem nichts mehr auf Autobahnen zu suchen.
Warum eigentlich ein neues Klimaschutzgesetz?
Das aktuelle Klimaschutzgesetz gilt seit 2019. Allerdings enthält es Klimaziele für einzelne Bereiche der Verursachung von Treibhausgasen, wie Industrie, Energie, Verkehr und Gebäude, die sich so nicht erreichen lassen. Also hat die Bundesregierung 2023 einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt. Die Gesetzespläne zielen darauf ab, daß die Einhaltung der Klimaziele künftig nicht mehr nach einzelnen Sektoren kontrolliert werden soll – sondern über mehrere Jahre betrachtet, in der Gänze. Minister Wissing will Zeit gewinnen, die ehrgeizigen Klimaziele für den Sektor Verkehr zu erreichen.
Der Gesetzesentwurf hakt nun in der Ampelkoalition. Insbesondere die Grünen blockieren die Pläne. Verkehrsminister Wissing macht jetzt Druck und setzt den Hebel da an, wo es massiv wehtut, beim Autofahrer. Wenn nicht bis 15. Juli, dann … Dann was eigentlich? Ein Fahrverbot für alle? Aber doch nicht für Krankenwagen. Und für Feuerwehren auch nicht. Und wie kommen die Krankenschwestern zur Arbeit? Geregelt ist bis jetzt nichts. Und vermutlich wird es das auch nicht, zumindest nicht bis zum 15. Juli. Ein Fahrverbot ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Jeder Autofahrer, Verbände, Parteien – alle könnten klagen. Letztlich müßte das Bundesverfassungsgericht über die Verhältnismäßigkeit entscheiden – bis 15. Juli?
Was brächte überhaupt ein Wochenend-Fahrverbot?
Erst einmal ist der Verkehr nur zu 20% am CO2-Ausstoß beteiligt. Dann ist der Schwerlastverkehr in nicht unerheblichem Umfang Verursacher der Emissionen. Und der ruht sonntags ohnehin, denn nach § 30 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen samstags bzw. vor Feiertagen ab 22 Uhr bis sonntags bzw. feiertags 22 Uhr Lkw über 7,5 t nicht verkehren. Dies gilt für das gesamte deutsche Straßennetz.
Zudem gäbe es durchaus Alternativen zu einem Fahrverbot. Zum Beispiel ein Tempolimit auf Autobahnen und Landstraßen, so wie 1973. Aber das schließt die FDP kategorisch aus. Lieber gar nicht fahren, als mit Tempo 100 auf der Autobahn?
Dabei gab es in der jüngeren Vergangenheit durchaus andere Ansätze die CO2-Emissionen zu reduzieren. Zum Beispiel mit dem konsequenteren Umstieg auf E-Mobilität. Dies ist aber ins Stocken geraten, da die Förderung von Elektroautos weggefallen ist. Der Staat kann sich die Kaufprämien schlicht nicht mehr leisten. So dümpelt der Anteil der E-Autos am Gesamtbestand der Fahrzeuge bei 2% dahin, deren Absatz brach geradezu ein. Dafür nimmt der Anteil der SUVs und Geländewagen massiv zu; deren Anteil bei den Neuzulassungen liegt bei stolzen 40%. Auch der Güterverkehr auf der Straße nimmt weiter zu, weil immer mehr Lkw unterwegs sind. Die Verlagerung auf die Schiene ist reines Wunschdenken.
Man darf gespannt sein, wie die Ampel-Regierung aus diesem Dilemma herauskommt. Den Zorn von zig Millionen Autofahrern – und Wählern – wird man sich kaum zuziehen wollen. Sind nicht 2025 Bundestagswahlen?
Weiterführende Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/wissing-fahrverbot-klimaschutzgesetz-100.html
https://www.deutschlandfunk.de/wissing-fahrverbot-klimawandel-co2-100.html