„Der Deutsche Bundestag ignoriert vorsätzlich Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stiftungsförderung!

Seine Entscheidung ist eklatant antidemokratisch und pure Willkür!“

PRESSEERKLÄRUNG 

03.06.2022

„Der Deutsche Bundestag ignoriert vorsätzlich Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stiftungsförderung!

Seine Entscheidung ist eklatant antidemokratisch und pure Willkür!“

Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu. Diese Mittel wurden der DES mit der Verabschiedung des Haushalts 2022 verweigert. Das ist sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.

Und es ist geradezu dreist, die Mittel für die anderen Stiftungen zudem um mehr als 20 Millionen Euro zu erhöhen.

Dazu erklärt Erika Steinbach, die Vorsitzende der Stiftung:

„Das Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem Urteil von 1986 die Rahmenbedingungen zur Stiftungsförderung abgesteckt. Danach, und zudem entsprechend der seit Jahrzehnten geübten eigenen Praxis der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig Fördermittel des Bundes zu.

Das hat die Bundesregierung durch das Bundesverwaltungsamt auf unsere Klage, bereits 2019 Fördermittel zu erhalten, in ihrem Schriftsatz vom 22.5.2019 selbst deutlich gemacht als sie argumentierte:

Vielmehr ist für das Kriterium der Dauerhaftigkeit, sowohl für die Bejahung, als auch für die Aberkennung, der Einzug bzw. Nichteinzug in den Deutschen Bundestag in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden entscheidend.“

Unser Anspruch auf diese Mittel des Bundes basiert ab diesem Jahr nicht mehr allein auf dem gewichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach es „der Gleichheitsgrundsatz gebietet, alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen“, sondern bezieht nunmehr die praktizierten, jahrzehntelangen Fördergrundsätze des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung bezüglich anerkannter politischer Stiftungen mit ein.

Unseren rechtlichen Anspruch auf Förderung unterstreichen in öffentlichen Stellungnahmen u.a. der Staatsrechtler Prof. Christoph Möllers und bereits zuvor der eher linke Wissenschaftler Prof. Claus Leggewie deutlich.

Auch ansonsten gibt es keinerlei Kriterien, die eine Förderung der DES ausschließen könnten. Trotzdem maßte sich der Haushaltsausschuss an, in einer Protokollerklärung festzulegen, wer sich nach seiner Ansicht rechtsstaatlich verhält und damit förderungswürdig sei und wer nicht. Und das, obwohl auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache 19/28130) aus der letzten Legislaturperiode die Bundesregierung antwortete, dass die DES „rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell unabhängig“ von der AfD sei und kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Zudem ist die uns nahestehende AfD zum zweiten Mal demokratisch in den Deutschen Bundestag gewählt worden. Sie ist weder verboten noch verfassungsfeindlich.

Mit dieser heutigen Entscheidung begibt sich der Deutsche Bundestag auf das unterste Niveau demokratiefeindlicher Staaten, die sich dadurch entlarven, dass sie oppositionelle Kräfte entgegen Recht und Gesetz bekämpfen. 

Wir werden das nicht einfach hinnehmen, sondern wenn es erforderlichen ist, bis hin zur europäischen Gerichtsbarkeit gehen.

DES-Pressemitteilung 03.06.2022

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