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nach langer Zeit der Beschränkungen konnten wir am 25. März wieder einmal zu einer besonderen Veranstaltung einladen: unserem Kongress zum Thema „175 Jahre deutsche Revolution 1848 - 2023" in Frankfurt am Main.
Drei sehr interessante - und hörenswerte - Vorträge wurden gehalten:
Zum heutigen Stiftungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung erklärt die Vorsitzende Erika Steinbach: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung! ...
zum Ausklang des Jahres bedanke ich mich seitens der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) sehr herzlich für Ihre Hilfe und vielfältige Unterstützung. Sie haben damit die Stiftung in die Lage versetzt, nahezu fünfzig unterschiedliche Veranstaltungen bundesweit durchführen zu können.
Ihr Engagement war vor allem deshalb besonders wertvoll, ja unverzichtbar, weil der Deutsche Bundestag die
„Am 15. November 2022 wird unsere Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES)
fünf Jahre alt.
Der Weg zur Stiftung war mit vielen Hürden gespickt. Durch selbstloses
Engagement in der Vorphase der Stiftung und danach bis zu ihrer Gründung
und anschließender Anerkennung als parteinahe Stiftung der AfD haben
frühere und heutige Mitglieder durch Zähigkeit zu ihrer Existenz beigetragen.
Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 25.10.2022 zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Bundesmitteln
Dazu erklärt Erika Steinbach, Vorsitzende der Stiftung:
„Unsere Stiftung vertraut auf den Rechtsstaat und ist zuversichtlich, dass der eklatanten und rechtswidrigen Ungleichbehandlung der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung jetzt durch das höchste deutsche Gericht ein Ende bereitet wird.
Erika Steinbach,
die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung erklärt zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
„Das Bundesverfassungsgericht stellt sich bewußt dumm. Damit trägt es selbst zu Zweifeln an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland bei und ignoriert seine eigenen Urteile.“
Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu. Diese Mittel wurden der DES mit der Verabschiedung des Haushalts 2022 verweigert. Das ist sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.
„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu. Diese Mittel wurden in der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses der DES durch eine unzulässige Protokollerklärung verweigert. Damit verhält er sich sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.“
„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten
„Die Bundesregierung ist gemäß Bundeshaushaltsordnung verpflichtet, alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan zu veranschlagen. Demgemäß hätte sie Mittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung in den vorliegenden Entwurf für das Jahr 2022 einstellen müssen.