Sie möchten neue Informationen automatisch erhalten? Nutzen Sie unseren Newsletter- / DES-Rundbrief-Service.

Pressemitteilung 10.11.2023

Die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, erklärt zur Verabschiedung des Stiftungsgesetzes: „Oppositionelle Kräfte werden in Deutschland ausgegrenzt und unterdrückt, wie in kaum einem anderen EU-Land. Würden Ungarn oder Polen sich so verhalten, wäre der Aufschrei in Deutschland gewaltig. Der Deutsche Bundestages hat mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Förderung politischer Stiftungen
Zum Stand der Stiftungsförderung erklärt die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung Erika Steinbach: „Es gibt keinerlei Anzeichen, dass sich Bundesregierung und Bundestag an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts halten wollen. Durch Ihre Ignoranz verhöhnen sie geradezu das Bundesverfassungsgericht und treten dessen Rechtssprechung mit Füßen. Wenn Ungarn oder Polen so mit den legitimen Rechten ihrer jeweiligen Oppositionen
Erika Steinbach stellt Desiderius-Erasmus-Stiftung vor. Unter dem Motto „Politische Stiftungen - Anspruch und Wirklichkeit“ stellt die Vorsitzende Erika Steinbach am Dienstag, den 29. August die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in Gera vor. Nicht sehr viele Menschen können sich unter den politischen Stiftungen, die durch die Bundesregierung mit inzwischen jährlich rund 700 Millionen Euro
Zweifel an unserem Rechtsstaat. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung ignorieren gleichermaßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der AfD und ihrer Stiftung. Dazu erklärt die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach: „Mit Urteil vom 22.2.2023 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass...
Zum heutigen Stiftungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung erklärt die Vorsitzende Erika Steinbach: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung! ...
  „Am 15. November 2022 wird unsere Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) fünf Jahre alt. Der Weg zur Stiftung war mit vielen Hürden gespickt. Durch selbstloses Engagement in der Vorphase der Stiftung und danach bis zu ihrer Gründung und anschließender Anerkennung als parteinahe Stiftung der AfD haben frühere und heutige Mitglieder durch Zähigkeit zu ihrer Existenz beigetragen.
Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 25.10.2022 zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Bundesmitteln   Dazu erklärt Erika Steinbach, Vorsitzende der Stiftung: „Unsere Stiftung vertraut auf den Rechtsstaat und ist zuversichtlich, dass der eklatanten und rechtswidrigen Ungleichbehandlung der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung jetzt durch das höchste deutsche Gericht ein Ende bereitet wird.
Erika Steinbach, die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung erklärt zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Das Bundesverfassungsgericht stellt sich bewußt dumm. Damit trägt es selbst zu Zweifeln an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland bei und ignoriert seine eigenen Urteile.“    
Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu. Diese Mittel wurden der DES mit der Verabschiedung des Haushalts 2022 verweigert. Das ist sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.

Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin

Telefon: 030 40 366 977-0
Telefax: 030 40 366 977-9
info@erasmus-stiftung.de