Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 25.10.2022 zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Bundesmitteln

PRESSEERKLÄRUNG

03.10.2022

Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 25.10.2022 zur Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Bundesmitteln

Dazu erklärt Erika Steinbach, Vorsitzende der Stiftung:

„Unsere Stiftung vertraut auf den Rechtsstaat und ist zuversichtlich, dass der eklatanten und rechtswidrigen Ungleichbehandlung der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung jetzt durch das höchste deutsche Gericht ein Ende bereitet wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen von 1966 und 1986 manifestiert, dass der Staat parteinahe Stiftungen politischer Parteien, deren Relevanz sich in Wahlen widerspiegelt, in gleichberechtigter Weise fördern muss, und der Staat keinen Einfluß auf die politischen Inhalte nehmen darf. Zudem hat es festgestellt, dass „alle dauerhaften politischen Grundströmungen von Gewicht“ zu unterstützen sind. Staatliche Meinungslenkung passt nach der Überzeugung des Gerichts nicht zu einer freiheitlichen, pluralistischen Demokratie, in der verschiedene, miteinander im Wettbewerb stehende politische Anschauungen konkurrieren. Doch angesichts dessen, wie Bundesregierung und Bundestag unsere Stiftung behandeln, kann davon leider nicht die Rede sein.

Seit 2017 ist die unserer Stiftung nahestehende AfD, auf deren Wahlergebnissen die Förderung der DES beruhen muss, fest im politischen Spektrum der Bundesrepublik Deutschland verankert. Seit dieser Zeit war sie nicht nur mit deutlichem Ergebnis im Deutschen Bundestag vertreten, sondern sogar breiter in den Bundesländern verankert als FDP, Links-Partei und CSU. Und selbst Bündnis90/Die Grünen waren und sind nicht in allen Landesparlamenten vertreten.

Das ist deshalb nicht unerheblich, da unser Land föderal strukturiert ist. Das wird auch darin deutlich, dass der Bundesrat jedem verabschiedeten Haushaltsplan des Bundestages zustimmen muss. Insofern sind bei der Mittelzuteilung an die parteinahen Stiftungen die Wahlergebnisse aus den Bundesländern über die Wahlergebnisse zum Bundestag hinaus von großer Relevanz.

Seit 2018 sind wir durch die widerrechtliche Mittelverweigerung daran gehindert, gleichberechtigt unsere Bildungsarbeit zu betreiben und zu verbreiten. Weder können wir mit den jährlich rund 12.000 Bildungsveranstaltungen der anderen Stiftungen mithalten, noch ist es uns möglich, Stipendien zu vergeben oder ein Parteiarchiv aufzubauen. Von den geforderten Auslandskontakten ganz zu schweigen. Die anderen sechs Stiftungen teilen sich allein untereinander in diesem Haushaltsjahr 2022 insgesamt 659 Millionen Euro an Steuergeldern auf.

Um unserer Stiftung auch in diesem Jahr nach dem zweiten Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag keinerlei Mittel zukommen zu lassen, verstieg sich der Bundestag zudem in der negativen Feststellung durch Nichtbenennung, wir stünden nicht auf dem Boden des Rechtsstaates. Und das, obwohl die Bundesregierung wenige Monate zuvor dem Bundestag gegenüber mitgeteilt hat, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist.

Erfreulich ist die Feststellung, dass selbst politisch eher links eingeordnete Wissenschaftler, wie Prof. Claus Leggewie oder Staatsrechtler Prof. Claus-Dieter Classen und Prof. Christoph Möllers, der Auffassung sind, dass man uns öffentliche Fördermittel nicht verweigern darf.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung erwartet nunmehr, dass das Bundesverfassungsgericht dieser demokratiefeindlichen Praxis des Deutschen Bundestages endlich einen rechtsstaatlichen Riegel vorschiebt. Dazu ist auch erforderlich, dass geeignete Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts jedweder weiteren Verzögerungstaktik den Boden entziehen.”

DES-Pressemitteilung 03.10.2022.pdf

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