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Rundbrief 11: Ein Geburtstagskind in Not

 

Mit Sorge sehen wir, dass dieses Grundrecht inzwischen in einem immer enger werdenden Meinungskorridor unter besorgniserregendem Druck steht.
Mit unserem Kongress am 15. Juni in Berlin wollten wir nicht nur informieren, sondern wachrütteln!
Der nachfolgende Beitrag würdigt deshalb nicht nur unsere Verfassung, sondern weist eindringlich auch auf deren Gefährdung durch Nichtachtung hin.

 


Anmerkungen zum siebzigsten Geburtstag des Grundgesetzes
Von Erika Steinbach

Das rechtliche Fundament der Bundesrepublik  Deutschland, unser Grundgesetz, hat siebzigsten Geburtstag.

Es ist ein Geburtstag für ein Geburtstagskind, das eigentlich nur ein Provisorium hatte sein sollen.  Die Verfassungsväter und -mütter wollten zunächst lediglich eine rechtliche Grundlage schaffen, um einer erschütterten Gesellschaft nach schrecklicher Diktatur und einem verheerenden Krieg mit all seinen Verwerfungen für eine Übergangszeit den Rechtsrahmen für den Wiederaufbau Deutschlands zu schaffen. Dabei aber nicht nur eine rechtliche Grundlage, sondern auch eine moralische Leitlinie.

Allerdings nicht für das ganze Deutschland. Das war in dem faktisch bereits geteilten Deutschland nicht mehr möglich. Aber man trug Vorsorge für ein geeinigtes Vaterland, denn die Hoffnung war bei den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates  vorhanden, dass die sowjetische Besatzungszone in naher Zukunft wieder mit den Westzonen vereinigt sein würde. Man wollte die Tür offen lassen, dass bei einer Wiedervereinigung des geteilten Deutschland durch eine konstituierende Nationalversammlung eine endgültige Verfassung erarbeitet werden konnte. Niemand glaubte oder ahnte damals an eine viele Jahrzehnte andauernde Teilung.

Dem Parlamentarischen Rat war wichtig, in den ersten Artikeln des Gesetzes elementare Grundlagen für eine freiheitliche Demokratie fest zu verankern. In 19 sogenannten Grundrechten wurden der Schutz der Menschenwürde, die Glaubensfreiheit, die Meinungsfreiheit- und Pressefreiheit, die Freiheit für Forschung und Lehre, der Schutz von Ehe und Familie so fest verankert, dass eine Abschaffung der Artikel 1 und 20 selbst mit einer Zweidrittelmehrheit nicht mehr möglich ist.

Endlich, am 23. Mai 1949, vor 70 Jahren, findet in der letzten Sitzung des Parlamentarischen Rates die feierliche Verkündigung des Grundgesetzes in Bonn statt. Der Präsident des Gremiums, Konrad Adenauer, stellte fest: „Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes. Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündigung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, (…) der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.“

Konrad Adenauer machte auch deutlich, dass trotz der Vorgaben durch die Besatzungsmächte dieses Grundgesetz „auf freiem Willen“ und „auf der freien Entscheidung des deutschen Volkes“ im Parlamentarischen Rat erarbeitet wurde. Wer sich die Hartnäckigkeit vor Augen führt, mit der Konrad Adenauer in seiner gesamten anschließenden Kanzlerschaft Schritt um Schritt mit Geschick und Schläue wieder Souveränitätsspielräume für Deutschland  trotz der Besatzungsmächte erkämpfte, nimmt ihm diesen Satz ab.

Nach der Wiedervereinigung gab es die Forderung nach einer gänzlich neuen Verfassung. Um etwa erforderlichen, zwingenden Änderungsbedarf festzustellen oder gar eine neue Verfassung einzufordern wurde durch Bundesrat und Bundestag die Gemeinsame Verfassungskommission von Bund und Ländern eingesetzt.

Das Gremium kam zu der Erkenntnis, dass größere Änderungen auch nach der Wiedervereinigung entbehrlich seien und dass es aus rein juristischer Sicht keiner Volksabstimmung über das Grundgesetz bedürfe. Allerdings wies es in dem Bericht auch darauf hin, dass die Durchführung eines Volksentscheids über das Grundgesetz durchaus eine integrierende Wirkung zwischen Politik und Bürgern haben könnte.

Wir leben also bis zum heutigen Tage auf dem juristischen Fundament, das die Verfassungsväter und Mütter in schwierigster Zeit auf den Weg gebracht haben.

Was heutzutage beunruhigen muss, ist die blanke Feststellung, dass über elementare Teile des Grundgesetzes selbst die Bundeskanzlerin vorsätzlich hinweggeht. Die Aussage der Bundeskanzlerin, „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande Lebt“ ist zutiefst verfassungswidrig. Nicht jeder,  der sich aus irgend einem Teil der Welt hier legal oder illegal niedergelassen hat, gehört zum Volk. Unser Grundgesetz ist darin eindeutig.

Das Grundgesetz bestimmt in seinen Artikeln 20 und 116 das glatte Gegenteil. Und das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Oktober bereits 1990 dazu klargestellt, dass Artikel 20 ABS.2 Satz 1 bestimmt, dass das Staatsvolk unseres Landes Träger und Subjekt der Staatsgewalt ist und das Staatsvolk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Artikel 116 gleichgestellte Personen gebildet wird.

Noch niemals zuvor seit 1949 hat ein Kanzler an der Spitze der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Norm der Verfassung so mir nichts, dir nichts  einfach vom Tisch gewischt. Dabei handelt es sich beim Artikel 20 um einen Artikel mit Ewigkeitsgarantie, der nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden könnte. Die Kanzlerin unseres Landes hat hiermit eine rote Linie überschritten. Allerdings nicht erstmals.

Dass bindende Gesetze seitens der Kanzlerin in diktatorischer Selbstherrlichkeit freihändig missachtet werden, ist keine Ausnahme. Seit 2005 hat die Kanzlerin mehrfach Entscheidungen gegen gültiges Recht und Gesetze getroffen: Von der Eurorettung über den abrupten Atomausstieg innerhalb von nur drei Tagen bis zur rechtswidrigen, unkontrollierten Aufnahme von inzwischen an die zwei Millionen Migranten reichen die autokratischen Entscheidungen, die unserem Land dauerhaft schwere Lasten aufbürden. Sie hat Deutschland  massiven Schaden zugefügt.

Damit hat die Bundeskanzlerin massiv gegen den in Artikel 5 des GG vorgeschriebenen Amtseid verstoßen. Der da lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, dass Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“.

Deutschland ist auf dem Fundament des Grundgesetzes ein Rechtsstaat. Jeder, der in unserem Lande lebt, hat unsere Gesetze zu respektieren und sich nach ihnen zu richten. Politiker und insbesondere die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland haben in der Gesetzestreue Vorbild zu sein. Eine Kanzlerin, die sich öffentlich gegen elementare Rechtsgrundlagen unseres Staates stellt und sie aktiv mißachtet, hat im Grunde ihr Amt verwirkt.

Beunruhigend daran ist, dass das laut Grundgesetz zuständige Kontrollgremium über die Handlungen der Bundesregierung, nämlich der Deutsche Bundestag, all das hinnimmt und damit die ihm aufgegebene Verpflichtung nicht erfüllt.

Seit 70 Jahren leben wir in einem demokratisch verfassten Staat. Dafür steht das Grundgesetz.  Keine Demokratie der Welt kommt ohne das Recht der Meinungsfreiheit aus. Wo es keine Meinungsfreiheit gibt, da ist demokratisch formulierte Gesetzgebung reine Makulatur. Am Status der Meinungsfreiheit läßt sich der Zustand eines Staatswesens signifikant erkennen.

Hier entwickelt sich Deutschland in eine zutiefst beunruhigende Richtung. Immer weniger Menschen wagen, ihre Meinung zu politischen und gesellschaftlichen Themenfeldern offen auszusprechen aus Angst, stigmatisiert zu werden.

Der Umgang mit Männern wie Thilo Sarrazin oder Hans Georg Maaßen macht   schlaglichtartig deutlich, wie mit nicht Mainstream-konformen Überzeugungen brachial umgegangen wird. Da passt das Motto, bestrafe einen, erziehe Hunderte. Leider zeigt das erkennbar Wirkung.

Im Bereich unseres wunderbaren deutschen Wortschatzes werden mehr und mehr Begriffe aussortiert indem man sie stigmatisiert. Seit Jahren zunehmend.

Den Vogel hat der Mann abgeschossen, der seitens der Bundesregierung seit kurzer Zeit für den Schutz der Verfassung zuständig ist: der neue Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang. Er will, so sagte er, mit seiner Behörde dafür sorgen, dass die Grenze zwischen legitimem Protest und Extremismus wieder deutlich erkennbar wird.  Er versteigt sich dazu, festzustellen, dass die „Neue Rechte” bewußt nicht mehr von „Rasse“ spräche, sondern stattdessen von „Identität, Kultur und Ethnien“.

Dieser  sogenannte Verfassungsschützer trägt vorsätzlich dazu bei, nicht nur Meinungsfreiheit, sondern mit der Stigmatisierung dieser Unterscheidungsvokabeln auch Wissenschaft und Forschung zu begrenzen.

Eine Demokratie ohne Meinungsfreiheit ist nur noch eine Pseudo-Demokratie. Mit diesem Verfassungsschutzpräsidenten hat die Bundesregierung gewollt den Bock zum Gärtner gemacht. Das muss uns alle in diesem Jubiläumsjahr des Grundgesetzes zutiefst beunruhigen.

Was die Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes anbelangt, ist Gefahr im Verzug.

Es gibt ein wunderbares Volkslied:

„Freiheit die ich meine, die mein Herz erfüllt, komm‘ mit Deinem Scheine, süßes Engelsbild. Magst du nie dich zeigen der bedrängten Welt, führest Deinen Reigen nur am Sternenzelt.“

Im siebzigsten Jahr des Grundgesetzes erleben wir ein Geburtstagskind in Not.

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