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„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu. Diese Mittel wurden in der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses der DES durch eine unzulässige Protokollerklärung verweigert. Damit verhält er sich sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.“   „Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten